Zum Abschluss seiner abfallenden Karriere sorgt Noch-Bundesanwalt Erwin Beyeler (FDP) für einen veritablen juristischen Skandal. Die Mitteilung des Amtes, den verlorenen Holenweger-Prozess nicht ans Bundesgericht weiterzuziehen, besteht zur Hauptsache aus einer wilden Attacke aufs Bundesstrafgericht. Im Widerspruch zum eindeutigen Verdikt des Tribunals behauptet die Bundesanwaltschaft weiterhin frech, die Kooperation mit dem ÂDrogenkriminellen Ramos, die Telefonüberwachung des Bankiers Oskar Holenweger und andere amtliche Manipulationen seien Âlegal gewesen – ohne allerdings ihre Behauptungen vor dem obersten Gericht zu vertreten. Diese Entgleisung, die den Rechtsstaat schwächt, muss ...