Nicht nur die Masseneinwanderung und die nahende Zehn-Millionen-Schweiz machen unserem Land zu schaffen. Am 21. Mai 2000 entschied sich der Souverän mit den bilateralen Verträgen I neben der EU-Personenfreizügigkeit auch für das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen. Dieses solle, so wurde den Stimmbürgern versprochen, die gegenseitige Öffnung der öffentlichen Märkte für Ausschreibungen über einen bestimmten Schwellenwert hinaus regeln, und zwar über die Welthandelsorganisation (WTO) hinaus, unter Ausweitung auf Schienenverkehr, Energie sowie auf die Gemeinden. Dass sich damit auch landesfremde Anbieter Aufträge schnappen, die hier keine Steuern zahlen, deren Mi ...