Arbeitsuchende aus dem Ausland bekommen bald keine Sozialhilfe mehr. Das hat das Parlament im Dezember beschlossen. Zuvor hatten immer wieder einzelne Kantone und Gemeinden für Empörung gesorgt, indem sie auch jene Zuzüger aus der EU mit Sozialhilfe versorgten, die für eine maximal dreimonatige Stellensuche in die Schweiz gekommen waren. Verglichen mit dem, was das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit (FZA) sonst so an Kosten für den Sozialstaat verursacht, war das nun behobene Problem allerdings bescheiden: Die folgenden Auswertungen zeigen, dass sich die messbaren Sozialkosten der Personenfreizügigkeit zwischen 2010 und 2015 von 456 Millionen Franken auf 898 ...