Innere und äussere Sicherheit sind Kollektivgüter. Hier hat der Staat dafür zu sorgen, dass die Bevölkerung ausreichend versorgt ist. Für private Güter hingegen wird die Versorgung über Märkte sichergestellt. Der Staat muss hier lediglich den wirksamen Wettbewerb garantieren, also dass der Marktzutritt offenbleibt, die Verbraucher frei wählen können, die Preis- und Qualitätskonkurrenz spielt und die Regulierung nicht mehr schadet als eventuell vorhandene Marktunvollkommenheiten.
Dabei soll die Marktversorgung nicht nur aus dem Inland, sondern auch durch Importe erfolgen. Gerade für die hochspezialisierte Schweiz ist der Zugang zu Importmärkten wohlstandsentscheidend. Wir leben ...