Was sich im Kreisgericht St. Gallen vergangene Woche zugetragen hat, erinnert an eine groteske Szene in einem Film von François Truffaut: Es brennt, grosse Aufregung, die Feuerwehr fährt mit Brimborium vor, verlegt fachgerecht ihre Schläuche – und spritzt Benzin in die Flammen. Keiner schreitet ein, weil alle meinen, das Unglaubliche müsse irgendwie seine Richtigkeit haben. Gerade die Justiz, die mit ihren Formalien und Ritualen das Wesentliche ohnehin gern aus den Augen verliert, ist besonders anfällig auf derartigen Aberwitz. Erst recht dann, wenn sie in einem völlig verfahrenen Fall ihr eigenes Versagen kaschieren will. Dabei hätte man es wissen können: Der Fall Lange versus Kes ...