Es war ein Urteil, das ratlos machte. Im letzten Juni entlastete das Zürcher Obergericht den Schlieremer Stadtpolizisten Roger Bobillier im Berufungsverfahren zwar von den schlimmsten Vorwürfen: Eine angebliche Prügelorgie, in deren Folge der Polizist mit einem Kollegen Âeinen Randständigen ausgeraubt und mit dem Auto durchs halbe Quartier gejagt haben soll, ist ein Hirngespinst. Der polizeiliche Exzess hat in dieser Version nie stattgefunden. Das vermeintliche Opfer, den IV-Renter Markus H., der eine Entschädigung in Millionenhöhe forderte und dessen Hass auf die Polizei mannigfach Âaktenkundig ist, stufte das Obergericht als völlig unglaubwürdig ein. Die Richter sprachen die beid ...