Die Ehe als Kooperationsgemeinschaft – das ist ein vielschichtiges Unternehmen, in dem die Ehepartner hauptsächlich die Regeln aufstellen, in dem aber auch viele andere mitreden. Das gegenseitige Geben und Nehmen, die interne Ressourcen- und Arbeitsteilung, der Auftritt nach aussen werden auch durch Normen und Gesetze bestimmt. Vor einigen Tagen hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Individualbesteuerung eröffnet.
Braucht eine Ehe zwei Firmen?
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