Totgesagte leben länger. Das 2021 beerdigte Institutionelle Abkommen (InstA), auch «Rahmenvertrag» genannt, erlebt seine Neuauflage. Der Bundesrat hat aus dem Rückzieher gelernt und spricht neuerdings lieber von einem «Paketansatz». Doch das ist rhetorische Augenwischerei: Es geht – erneut, einmal mehr, immer noch – um eine Art Überabkommen, das alle bestehenden und zukünftigen bilateralen Verträge umfasst, um ein «Rahmenabkommen 2.0», wie es der Jurist und ehemalige Präsident des Efta-Gerichtshofs, Prof. Dr. Carl Baudenbacher, formuliert. Mit Ausnahme der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die am Dienstag an einer Medienkonferenz zum Widerstand dagegen aufgerufen hat, ...