Der Fall ist eigentlich klar: Im Freihandelsabkommen (FHA) zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahr 1972 ist unter Artikel 3 unmissverständlich ein Verbot von Einfuhrzöllen und mengenmässigen Einfuhrbeschränkungen festgehalten. Das hat die EU jedoch nicht davon abgehalten, zuerst provisorisch und ab dem 31. Januar 2019 definitive Schutzmassnahmen auf Stahl und Aluminium aus der Schweiz zu beschliessen. Sobald das von der EU festgelegte Kontingent überschritten ist, so die neue Regel, werden Schutzzölle von 25 Prozent auf dem Warenwert fällig.
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