Die Schweiz hat im August mit den USA ein Amtshilfeabkommen unterzeichnet, einen bindenden und verpflichtenden Vertrag. Die berechtigte Annahme, dies sei nun die Lösung für das schwierige Altlastenproblem in Sachen UBS, wurde mit dem Urteil des Bun-desverfassungsgerichtes vom 22. Januar zunichtegemacht. Nun wird dieser Vertrag dem Parlament zur Ratifikation vorgelegt – ein Entscheid von gewaltiger Tragweite steht ins Haus. Die Problematik ist komplex, weshalb die einzelnen Fakten genau betrachtet werden müssen.
Erstens: Die USA sind ein zentraler Wirtschaftspartner für die Schweiz. Mit 10 Prozent der Exporte sind die USA der zweitwichtigste Exportmarkt für Schweizer Produkte, hinter ...