Es war ein schwarzer Montag für die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG): Am 13. April 2015 entschied das Bundesgericht, dass die Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen nicht der Mehrwertsteuer (MwSt.) unterstehen. Bei der Entstehung der MwSt. im Jahr 1993 hatte der Bundesrat die SRG sogar explizit von der Steuer ausnehmen wollen. Doch in letzter Minute lancierte der Neuenburger Ständerat Jean Cavadini (1936–2013), ein damals wohlbekannter SRG-Lobbyist und später Präsident der welschen RegionalÂgesellschaft RTSR, einen listigen Vorstoss, um die SRG dem reduzierten Satz der Mehrwertsteuer zu unterstellen. Mit durchaus eigennützigen Gedanken, wie man sehen wird. De ...