Das für die landwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeignete ackerfähige Kulturland wird in der Schweiz als Fruchtfolgefläche (FFF) bezeichnet. Zur Sicherung der Ernährungsbasis mit Kartoffeln, Getreide, Raps und Zuckerrüben legt der Bund in einem «Sachplan Fruchtfolgeflächen» für jeden Kanton den zu erhaltenden Mindestumfang fest. Die landwirtschaftlich besten Flächen sind also – ähnlich wie der Wald – durch die eidgenössische Gesetzgebung geschützt. Denn nur dank solcher Fruchtfolgeflächen können in schweren Notlagen Nahrungsmittel produziert werden, die das Überleben der Bevölkerung sichern sollen. Jede überbaute Fruchtfolgefläche muss demnach kompensiert, ...