«Wenn die NGO eine Doppelrolle innehat, das heisst sowohl NGO als auch Berater der Staatsanwaltschaft, kann das auf prozeduraler Ebene sehr problematisch sein.»
Der eingangs zitierte Satz steht in einem internen Dokument der Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) unter dem harmlosen Titel «Droit pénal international». Dahinter verbirgt sich ein Skandal. Denn die Bundesanwaltschaft schnürt ein Päckchen mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Da wäscht eine Hand die andere. Die NGO Public Eye zum Beispiel triumphiert auf ihrer Website: «Trafigura: Erstmals Anklage gegen einen Schweizer Rohstoffkonzern wegen Bestechung ausländischer Amtsträger».
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