Soeben hat das Bundesgericht die Wahl des Sozialdemokraten Simon Stocker vom 19. November 2023 zum Ständerat des Kantons Schaffhausen aufgehoben. Der Regierungsrat muss eine Neuwahl ansetzen. Stocker hatte sich damals in einer harten Ausmarchung im zweiten Wahlgang gegen den parteilosen Amtsinhaber Thomas Minder durchgesetzt. Doch der Sieger des Tages hatte zum Zeitpunkt seiner Wahl den Wohnsitz nicht im Kanton Schaffhausen, sondern in der Stadt Zürich. Aus Gründen der Rechtssicherheit sind Stockers bisherige Amtshandlungen, speziell seine Stimmabgaben, trotz der Ungültigkeit seiner Wahl weder nichtig noch anfechtbar.
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