Die Lausanner Richter massregeln Zug: Zwei eritreische Jugendliche ohne Deutschkenntnisse, von denen einer nicht einmal lesen und schreiben kann, hätten auf Sekundarstufe in eine ganz normale Klasse eingeschult werden müssen.
Nicht alles Eidgenössische wird in Zug vor dem grossen Schwing- und Älplerfest vom Wochenende mit Freude aufgenommen. Eigentlich ist die Bildung ja eine Kantonsangelegenheit, aber in einem spektakulären Urteil greift das Bundesgericht jetzt in die Zuger Domäne ein. Der Entscheid richtet sich sowohl gegen den Stadt- als auch den Regierungsrat. Im Kern rügt das Bundesgericht, dass die Zuger zwei eritreische Jugendliche, die im Herbst 2016 als Asylbewerber in die Schweiz kamen, in einen speziellen Förderkurs für Ausländer geschickt haben und nicht in eine normale Klasse auf der Sekundarstufe I. Die SVP spricht von «befohlener Integration um jeden Pr ...
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