Der über diesen Artikel gesetzte Titel könnte bald Tatsache werden. Bestandteil des E-ID-Gesetzes, worüber das Schweizervolk am 28. September abstimmen wird, ist auch das in Artikel 17 geregelte sogenannte Video-Ident-Verfahren. Dabei wird ein in die Kamera gehaltenes ID-Dokument mit der zu identifizierenden Person abgeglichen und im Videobild auf Echtheit geprüft. Doch diese Form von Online-Identifizierung weise erhebliche Sicherheitsmängel auf, schreibt der renommierte Chaos Computer Club, eine Vereinigung gutmütiger Hacker.Â
Erhebliche Sicherheits ...