Professor Flurin Condrau, ehemaliger Direktor des Medizinhistorischen Instituts der Universität Zürich und Gegenspieler seines Ex-Untergebenen Christoph Mörgeli in der Universitätsaffäre, hat vor dem Obergericht eine doppelte Niederlage erlitten. Dabei geht es zweimal um den Begriff «geheim». Stichwort eins: Amtsgeheimnis. Die Richter ermächtigen die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren gegen Condrau zu eröffnen. Es liege ein «deliktsrelevanter Verdacht» vor, urteilt das Obergericht in seinem Beschluss vom 17. Juni 2014. Gut möglich also, dass der nach wie vor im Beamtenstatus engagierte Kantonsangestellte und Professor dereinst verurteilt werden wird. Das Gleiche gilt für Cond ...