Darf man als Gastgeber einen Geldbetrag einfordern, wenn ein Besucher aus Versehen etwas Kostbares zerbrochen hat? Maja Jeanine Zwahlen, Zürich
Eine äusserst delikate Frage, liebe Frau Zwahlen. Eigentlich dürfte man doch erwarten, dass ein Gast, der statt mit Komplimenten betreffend Ihre Kochkünste mit Ihren Kristallgläsern um sich schmeisst, den Anstand besitzt, diese auch zu ersetzen. Oder Ihnen zumindest einen Vorschlag in diese Richtung unterbreitet. Andererseits muss man sich natürlich bewusst sein, dass Gäste, die sich in fremden Stuben als Trampeltiere offenbaren, oft nicht den leisesten Anstand besitzen. Der Gast ist zwar König, jedoch nicht über die Grenzen eines zerstörte ...