Die Schandtaten des Brigadiers Roland Nef sind hinlänglich bekannt, sie interessieren nicht mehr. Das war bereits der Fall, als Weltwoche und Beobachter im Sommer 2008 unabhängig voneinander Einblick in die Einstellungsverfügung verlangten, mit der die Zürcher Staatsanwältin Judith Vogel (FDP) den Brigadier von Schuld und Strafe befreite. Es ging lediglich um die Frage, warum das Strafverfahren gegen den designierten Armeechef monatelang verschleppt und dann eingestellt wurde. Genoss Nef Protektion? Und wenn ja von wem?
Das wusste Hans Maurer, der Leiter der Staatsanwaltschaft I, der die Akte im Herbst 2008 vorerst offenlegen und damit Transparenz schaffen wollte. Das wusste Roland Nef ...