Das Gesetz und der Kinderwunsch
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Das Gesetz und der Kinderwunsch
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Das Gesetz und der Kinderwunsch

Genetische Untersuchungen an Embryonen sollen in der Schweiz verboten bleiben, mit wenigen ­Ausnahmen. Der Bundesrat will damit angeblich ungeborenes Leben schützen und Designerbabys ­verhindern. Das Verbot erzeugt menschliches Leid, statt solches zu verhindern.
Man hätte meinen können, in der Schweiz würden goldene Zeiten für Genetiker und ­Reproduktionsmediziner anbrechen. «Bundesrat erlaubt Gentests an Embryos», schrieb der Blick, nachdem sich die Landesregierung vor kurzem zur sogenannten Präimplantations­diagnostik (PID) geäussert hatte. «Bund will Gentests für Embryos», titelte auch die ­Luzerner Zeitung. «Erlaubnis für Gentests an Em­bryo­nen», las man in der NZZ. Die Schlagzeilen vermittelten ein falsches Bild. Heute dürfen Paare, die mittels künstlicher Befruchtung zu einem Kind kommen wollen, die im Reagenzglas erzeugten Em­bryo­nen nicht nach genetischen Kriterien untersuchen lassen. Der Bundesrat will an ­diesem g ...
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