Die Meinungsfreiheit hat es in der Schweiz schwer — «Die MeinungsäusserungsÂfreiheit ist in jeder Demokratie von zentraler Bedeutung. [. . .] Die effizienteste Waffe Âgegen ein schlechtes Argument ist und bleibt das bessere Gegenargument», schreibt ÂDaniel Jositsch («Die Rassismus-Keule», Weltwoche Nr. 12/15).
Wer möchte ihm widersprechen? Allerdings hatte es die Meinungsäusserungsfreiheit in unserem auf Konsens, Kompromiss und politische Korrektheit bedachten Land von jeher schwer. Zwar garantiert die schweizerische Bundesverfassung in Art. 16, Abs. 2 jeder Person das Recht, «ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten». Aber unsicht ...