Der Bundesrat entrüstet sich, verurteilt «aufs schärfste» und lässt polizeilich und gerichtlich verfolgen. Nicht wegen einer Falschmeldung setzt er die Bundesanwaltschaft auf Trab, sondern – wieder einmal – wegen einer (zu) ausführlichen Information der Öffentlichkeit, wegen einer Indiskretion. Die Reaktion ist ebenso hilflos wie falsch. Sie konnte nur wenige Stunden von den wahren Problemen der Libyenkrise und des bundesrätlichen Tuns ablenken. Und sie wird, zum Glück, kaum zu einem Resultat führen.
Dem Jahrbuch des Parlaments ist zu entnehmen, dass das Büro des Nationalrats am 10. September 1979 allen Journalisten scharfe Sanktionen angedroht hat, die nicht nur offizielles ...