Im Obergeschoss des Basler Appellationsgerichts treten diesen Freitag gegeneinander an: Dr. Hans Künzli*, Zahnarzt, versus UBS AG, Rechtsdienst. Künzli fordert von der Grossbank die Summe von 2,1 Millionen Franken plus Zinsen, weil ihn diese bei Börsengeschäften geschädigt haben soll.
Ein unbedeutender Fall, könnte man meinen, wie er jedes Jahr zu Dutzenden vorkommen dürfte. Zwei Millionen entsprechen nicht einmal einem Viertelpromille des UBS-Nettogewinns, in Zahlen: 0,025 Prozent. Trotzdem wird das Urteil der Basler Richter für die Schweizer Finanzbranche und die hiesigen Investoren Grundsätzliches beantworten. Im Zentrum steht die Frage, wie weit die Eigenverantwortung der Anlege ...