Am 11. Januar hat der Zürcher Kantonsrat die Volksinitiative «Nein zum Sterbetourismus im Kanton Zürich!» für gültig erklärt. Was wären die Konsequenzen für Freitodhilfe-Organisationen wie Dignitas und Exit bei einer Annahme der Vorlage?
Keine. Eine Annahme würde den Zürcher Regierungsrat nur verpflichten, dem Kantonsrat einen entsprechenden Gesetzesantrag vorzulegen. Da eine solche Regelung bundesrechtswidrig wäre, hätte sie schon im Kantonsrat keine Chance.
Im Initiativtext wird behauptet, Dignitas «vergase Sterbewillige auf Parkplätzen» und «verstosse gegen fast alle Sorgfaltskriterien der Nationalen Ethikkommission (NEK)», wodurch der Kanton im In- und Ausland einen erh ...