Am 26. Februar jährt sich der Tag, an dem Buchhalter Gustav G. in Winterthur seinen fünfjährigen Sohn Florian mit einem Feuerlöscher erstickte. Dem Kindsmord ging ein langer Sorgerechtsstreit voraus, in dessen Verlauf bekanntwurde: Bereits 1990 hatte Gustav G. versucht, einen Sohn zu ermorden, unter ähnlichen Umständen. Der Buchhalter wurde damals mit acht Jahren Zuchthaus bestraft, sein Opfer wird lebenslänglich an den Folgen der kaltblütig geplanten Mordattacke leiden (Weltwoche Nr. 11/2010).
Seit einem Jahr steht also die beklemmende Frage im Raum: Hätte man den Mord an Florian verhindern können? Und wenn ja: Wer hat versagt? Der Zürcher Justizdirektor Markus Notter (SP) ...