Vor exakt einem Jahr, am 15. Dezember 2009, wurde Jacqueline Haener ausgeschafft nach Belgrad, zusammen mit ihrem zwanzig Monate alten Sohn Miro. Der Kindsvater, ein Serbe, wollte das so, das Bundesgericht in Lausanne hat seinen Wunsch zum Befehl erhoben. Obwohl Mutter wie Kind Schweizer Staatsbürger sind, brachten die Bundesrichter das sogenannte Haager Übereinkommen zur Anwendung. Dieses sieht bei einer Trennung der Eltern den Verbleib des Kindes im «gewohnten Umfeld» vor, bis definitiv über das Sorgerecht entschieden ist. Daran wäre im Prinzip nichts auszusetzen. Beim Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern sprach man sogar stolz von einem «Pilotfall». Allerdings haben die Rich ...