Der Wettbewerb ist der harte Kern der Marktwirtschaft. Er benötigt einen staatÂlichen Schutz durch das Kartellgesetz, das schädliche Wettbewerbsabreden und Missbräuche von Marktmacht verbietet. Daneben gibt es das Bundesgesetz gegen den unlauÂteren Wettbewerb (UWG), das im Geschäftsverkehr das Treu-undÂ-Glauben-Prinzip gewährleisten soll. Geschützt werden dadurch Konkurrenten, Kunden und insbesondere auch Konsumenten. Der Bund kann von sich aus eingreifen, wenn Kollektivinteressen betroffen sind.
Stellen Sie sich vor, die Migros priese Bio-ÂPolenta an, die zu 99 Prozent aus gentechnisch verändertem Mais besteht. Oder ein Weinhändler vermarktete Bio-Wein, obwohl darin nur 3 Prom ...