Als Staatsanwalt muss man, wenn man eine Anzeige oder Klage erhält, davon ausgehen, dass zutrifft, was dem Beschuldigten vorgeworfen wird. Das ist das Worst-Case-Szenario und bestimmt, welche Zwangsmittel verhältnismässig sind. Im Falle Gaddafi brachten die beiden Hausangestellten vor, sie seien geschlagen und einmal mit heissem Wasser verbrüht worden. Das wären Tätlichkeiten oder einfache vorsätzliche Körperverletzungen. Dafür sieht das Strafgesetzbuch Busse bis zu 10 000 Franken beziehungsweise Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. In der Praxis wäre mit einer Freiheitsstrafe von einigen Tagen oder Wochen, verbunden mit Busse, zu rechnen. Da die Eheleute Gaddafi kaum vorbestraf ...