Sag jetzt bloss nichts Falsches, Schatz! Hat Hans Spiess das gedacht, 1503 auf dem Friedhof zu Ettiswil im Luzernischen, als er nackt vor die Leiche seiner Gattin Margret tritt, die man drei Wochen nach der Beerdigung exhumiert hat? Der Ex-Söldner steht unter Mordverdacht, er soll seine Frau, von der er getrennt lebte und der er Unterhalt zahlen musste, des Nachts erstickt haben, nachdem er bei ihr gegessen hat.
Das behaupten die Behörden, ohne Beweise zu haben. Den entscheidenden Hinweis soll jetzt die «Bahrprobe» liefern, ein Gottesurteil, das in Prozessen angewendet wird, wenn die Zeugen fehlen. Die simple Grundregel ist über die Jahrhunderte und Landesgrenzen hinaus die gleiche. Ver ...