Ein neunjähriges Mädchen im Berner Dorf Stettlen, so entschied die lokale Schulkommission, wird vom obligatorischen Schwimm- und Sexualunterricht dispensiert. Es darf zudem nur teilweise ins Turnen und nicht ins Schullager. Die Eltern der Drittklässlerin, strenggläubige Muslime aus Libyen, die seit gut einem Jahr als Asylbewerber im Dorf leben, hatten dies aus religiösen Gründen verlangt. Dass ihr Gesuch letzte Woche gutgeheissen wurde, ist verhängnisvoll.
Es ist, erstens, ein sexistischer Entscheid, weil er eines unserer wichtigsten Grundrechte verletzt: «Mann und Frau sind gleichberechtigt», hält Artikel 8 der Bundesverfassung fest. «Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tat ...