Ausländische Staaten wie Deutschland und die USA bezahlen Verbrechern gutes Geld als Belohnung für ihre gegen die Schweiz gerichteten Straftaten. Das ist die Rechtskultur des 21. Jahrhunderts. Könnte sich die Schweiz, wenn sie schon diese staatliche Förderung von Verbrechen nicht verhindern kann, wenigstens an diesem Geldsegen beteiligen, nicht um sich zu bereichern, sondern zur Durchsetzung der Maxime: Verbrechen dürfen sich nicht lohnen, weshalb der Verbrecherlohn einzuziehen ist.
Vermögenswerte, die dazu bestimmt waren, eine Straftat zu belohnen, sind nach Art. 70 Strafgesetzbuch einzuziehen. Der Verbrecherlohn, also etwa das Geld, das dem gedungenen Mörder ausbezahlt wurde, ist vo ...