Am Sonntag wird er wohl noch jubeln können, wenn die Bürger sein Volksbegehren «gegen die Abzockerei» gutgeheissen und die Bundesverfassung mit einem Wust von Bestimmungen über die staatlich verordnete Lohnpolitik in Schweizer Aktiengesellschaften aufgebläht haben. Gut möglich, dass sogar von einem «Triumph» geredet und geschrieben werden wird. Sicher wird Sieger Thomas Minder auf die rasche und buchstabengetreue Umsetzung des ellenlangen Textes pochen.
Das allerdings ist noch das kleinste aller Übel. Die Aktionärinnen und Aktionäre, die Eigen- tümer der Gesellschaften, müssen jährlich über die Entschädigungen der Firmenführer und Beiräte abstimmen und Neuwahlen in die Or ...