Seit dem 1. Januar 2008 ist eine neue Verfassungsbestimmung in Kraft – BV 48a –, wonach der Bund interkantonale Konkordate allgemeinverbindlich erklären kann. Im Januar 2009 bereits beantragt die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, diese Vorschrift solle als undemokratisch und quer zum Föderalismus stehend aufgehoben werden. – Am 9. Februar 2003 wurde ein neues Volksrecht in die Bundesverfassung aufgenommen (BV 139a). Die sogenannte allgemeine Volksinitiative bezieht sich sowohl auf die Verfassungs- wie auf die Gesetzgebungsstufe und überlässt es weitgehend der Bundesversammlung, wie sie, in einem komplizierten Verfahren, umgesetzt wird. In Kraft ist diese Bestimmung noc ...