In Ihrer Verfassung haben Sie das Sezessionsrecht verankert: Wenn eine Gemeinde mit Ihnen nicht mehr zufrieden ist, kann sie sich von Liechtenstein abspalten und einem anderen Land anschliessen. Haben Sie keine Angst, dass Ihnen die Bürger davonlaufen?
Nein, solange Liechtenstein seinen Bürgerinnen und Bürgern und Gemeinden attraktive Rahmenbedingungen bietet, habe ich keine Angst. Aber die Tatsache, dass wir ein Sezessionsrecht besitzen, sendet ein wichtiges Signal: Der Staat darf sich gegenüber den Bürgern nicht alles erlauben.
Wäre eine Abspaltung einer Gemeinde wirklich durchführbar?
Ja. Wenn eine Gemeinde meint, dass sie bei uns nicht mehr gut aufgehoben ist, k� ...