Während diese Zeilen gedruckt werden, wird sich der 48-jährige Zain Tlais voraussichtlich wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, Entführung unter erschwerenden Umständen (Art. 184 StGB) sowie Entziehung von UnÂmündigen vor dem Kreisgericht im St. Galler Rheintal zu verantworten haben. Zwischen Freispruch und zwanzig Jahren Gefängnis ist theoretisch alles möglich. Doch wie immer das Gericht urteilen wird – zumindest für die ÂOpfer spielt es nach all den Jahren juristischen LariÂfaris keine grosse Rolle mehr.
Gratisdienste für den Täter
Abgesehen davon steckt der Gang durch die Instanzen ja erst in seinen Anfängen. Sekundiert von Anwälten, Ärzten, Therapeuten und So ...