Der Versailler Vertrag vom 28. Juni 1919 hält fest, dass Deutschland und seine Verbündeten die alleinige Verantwortung am Ausbruch des Ersten Weltkrieges tragen. Der Vertrag verpflichtet das Deutsche Reich zu Gebietsabtretungen (u. a. Elsass-Lothringen, Westpreussen und Posen) und zu «Reparationszahlungen» für die angerichteten Kriegsschäden.
1921 einigen sich die Siegermächte auf eine Wiedergutmachung von 132 Milliarden Goldmark, jährlich mit sechs Prozent zu verzinsen und zu tilgen. Die Weltwirtschaftskrise von 1929 und der Unmut über den «Schmachfrieden» von Versailles begünstigen den Aufstieg Hitlers und seiner Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP).
1930 w ...