Es gibt wieder vereinzelte Bären in den Schweizer Bergen, ziemlich viele Luchse und etwa zwanzig Wölfe, die in den Alpen und Voralpen herumstreichen und «wildern». Im Prinzip sind diese drei Arten gesetzlich absolut «geschützt». Wenn sie jedoch sieben Schafe reissen, dann mutiert der Wildhüter zum Frei- und Scharfschützen, der mit kantonal-behördlicher Bewilligung den Abschuss wie ein Exekutionskommando sauber ausführt. Dass diese Regelung kantonal unterschiedlich ist, kann nur so erklärt werden, dass man ohne diese Konzession an gewisse Kantone den «Wolfschutz» auf eidgenössischer Ebene nicht durchgebracht hätte.
Hier stellen sich ein paar grundsätzliche Fragen. Die wicht ...