Achtung, dies ist eine höchstrichterliche Warnung: Wer an den bevorstehenden Festtagen in einen Schoggihasen oder ein Zuckerei beisst, der tut es auf eigene Gefahr. Gerade rechtzeitig zu Ostern, also den gefährlichsten Tagen des Kirchenjahres, hat das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) die Rechtsprechung um einen Grundsatzentscheid bereichert.
Erstritten hat ihn der 47-jährige Dieter Pulver*. Er ass am 3. Januar 2005 eine «Griotte au Kirsch» und biss bei der mit Schokolade überzogenen ganzen Kirsche auf den Kern. Dabei beschädigte er einen Backenzahn; die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) kam jedoch, weil der Missbiss nicht als Unfall gelte, für den Zahnarzt ni ...