In Franken und Rappen ging es letzte Woche vor dem Berner Arbeitsgericht um eine Bagatelle; die Parteien stritten sich um Fr. 1952.90 oder Fr. 1.30 pro Stunde. Im Grundsatz fällte die Richterin, auf Betreiben der Gewerkschaft Unia, jedoch ein Urteil mit Folgen. Seit diesem 29. Januar 2009 ist eine deutsche Schnellbleiche – lohnmässig – nämlich genau gleich viel wert wie eine dreijährige schweizerische Berufsausbildung mit Praxis.
Nach einer Phase der Arbeitslosigkeit unterschrieb der deutsche Zuwanderer N. 2006 einen Vertrag und wurde gemäss Gesamtarbeitsvertrag LMV mit Fr. 34.35 (Tarif A für zweijährige Anlehre) pro Stunde entlöhnt. Zu diesen Konditionen war er klaglos tätig, b ...