Seit dem 1. Juni 2002 ist unser Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU-15 in Kraft (darin fehlen die neuen EU-Staaten aus Osteuropa). Allerdings galten bisher Kontingente. Wir hatten sozusagen eine Freizügigkeit mit angezogener Handbremse: 15 000 Daueraufenthalter und 115000 Kurzaufenthalter pro Jahr mussten genügen, selbst wenn die Nachfrage wesentlich höher war. Im letzten März waren die Bewilligungen für Daueraufenthalter bereits innerhalb von 41 Minuten weg. Seit 1. Juni sind solche Beschränkungen Vergangenheit.
Alle loben die Personenfreizügigkeit. Der ehemalige Gewerkschafter und heutige Chef der Direktion für Arbeit, Serge Gaillard: «Die Personenfreizügigkeit hat positi ...