Für die Gegner der Selbstbestimmungsinitiative ist es ein Unding, die Verfassung höher zu gewichten als das Völkerrecht. Andere Länder sehen das anders, etwa das rechtsstaatliche Vorzeigeland Deutschland. Zwar unterscheidet sich Deutschland in wesentlichen Punkten von der Schweiz. Es hat ein Verfassungsgericht, das über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht, während diese Aufgabe hierzulande grundsätzlich dem Gesetzgeber überlassen ist. Auch müssen in Deutschland internationale Abkommen durch ein Zustimmungsgesetz in die nationale Rechtsordnung umgesetzt werden, damit sie gelten (Dualismus), während solche Verträge in der Schweiz unmitt ...