Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat den Antrag der Kläger, Einsicht in die Materialien zu nehmen, welche die Verhältnismässigkeit der ultraexpansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) nachweisen sollten, vorige Woche nach neunmonatiger Beratungszeit verworfen. Das ist eine brisante Wendung.
Vor gut einem Jahr, am 5. Mai 2020, hatte das Gericht in seinem aufsehenerregenden Urteil die Verhältnismässigkeit der mit dem Ankauf von Staatsanleihen verbundenen Nebenwirkungen auf den Prüfstand gestellt: Wenn die Verhältnismässigkeit nicht nachgewiesen werde, sei die Politik der EZB ein «Ultra-vires- Akt», also ausserhalb der ...