Das Problem hat einen kleinen, banalen Namen: NAM. Das ist das Kürzel für das Nordamerika-Geschäft der UBS, das sogenannte US-Cross-Border-Business, welches die Bank primär von Zürich, Genf und Lugano aus gesteuert hatte. Es ist, wie aus der Klageschrift 09-20423 «United States vs. UBS AG» hervorgeht, eine kleine Einheit, welche der Schweizer Grossbank den grössten Schaden ihrer Geschichte zuzufügen droht.
Dort angestellte UBS-Mitarbeiter hätten über Jahre mit Steuerpflichtigen in den Vereinigten Staaten Kontakt aufgenommen und damit gegen geltende Gesetze und bilaterale Abkommen verstossen. Die Zivilklage des US-Justizdepartementes, die vergangenen Donnerstag in Miami eingereich ...