Gleichstellung der Geschlechter und Schutz vor sexuellen Übergriffen? Dagegen kann niemand ernsthaft etwas haben, und deshalb trat das eidgenössische Gleichstellungsgesetz 1996 Âohne Referendum in Kraft. Welche Folgen das Gesetz hat, wird erst allmählich sichtbar. Gemäss Artikel 4 sind jegliche Diskriminierung und sexuelle BelÂästigung der Geschlechter am ÂArbeitsplatz verboten. Gemeint sei «jedes belästigende Verhalten sexueller Natur», «insÂbesondere Drohungen» oder das «Versprechen von Vorteilen zum Erlangen Âeines Entgegenkommens sexueller Art».
Das klingt auf den ersten Blick vernünftig – wäre da nicht die Formulierung «jedes belästigende Verhalten». Denn diese ...