Hätte die seinerzeitige kaiserlich-königliche österreichisch-ungarische Armee bekanntgegeben, ein Kompaniekommandant werde wegen Verdunkelungsgefahr rund um die Uhr überwacht, wäre das eine Aufforderung an den Betroffenen zum Selbstmord gewesen. Aber genau so glaubte der militärische Untersuchungsrichter zum Kander-Unglück die Öffentlichkeit über die offensichtlich ihre Beratungspflicht nicht wahrnehmende Sprecherin der Militärjustiz informieren zu dürfen. Man stelle sich in der Folge die persönliche Situation des Betroffenen vor!
Es gibt nun allerdings Hinweise darauf, dass der wahre Hintergrund der zunächst unverständlichen Massnahme nicht die rasch wieder verschwundene Verdu ...