Brüssel hatte es als Mittel geplant, um die Schweiz beim Rahmenvertrag in die Knie zu zwingen und gleichzeitig die frechen Brexit-Briten einzuschüchtern: das Aufkündigen der Anerkennung der Schweizer Börse als gleichwertig mit Handelsplätzen in der EU. Damit sollte es Händlern aus der EU verboten werden, Aktien an der Schweizer Börse SIX zu handeln.
Laut EU-Recht kann Brüssel den Händlern in der EU verbieten, bestimmte Aktien an ausländischen Börsen zu handeln. Dies aber nur, sofern diese Aktien auch an Börsen innerhalb der EU erhältlich sind, was für alle wichtigeren Schweizer Aktien zutraf. Doch das Finanzdepartement (EF ...