Folgte man seiner eigenen Version, dann wäre Rudolf L., 47, «Bereichsleiter Soziales» der Stadt Altstätten SG, nicht Täter, sondern Opfer – das Opfer einer enttäuschten Mitarbeiterin und einer blinden Justiz. Zu Unrecht, so versichert er wortreich, habe ihn sein vormaliger Arbeitgeber, der Schweizerische Verband für Heimarbeit (SVH), vor drei Jahren fristlos entlassen. Zu Unrecht erstattete der Verband eine Strafanzeige gegen ihn wegen Verdachts auf Veruntreuung von mehreren zehntausend Franken; zu Unrecht habe ihn die Bezirksanwaltschaft Zürich angeklagt; zu Unrecht verurteilte ihn ein Einzelrichter zu einer bedingten Strafe; zu Unrecht bestätigte das Zürcher Obergericht und nun ...