Wer in Lausanne sich den steilen Berg hinauf müht, um vor dem hohen Bundestribunal im Mon-Repos für seine Sache zu kämpfen, erkennt spätestens nach dem Spruch der Richter, dass er zu spät gekommen ist: Der Staat war schon lange vor ihm da gewesen. Das gilt selbst dann, wenn der Bürger, der sein Recht sucht, mit einem soliden Urteil einer Vorinstanz, etwa des Bundesverwaltungsgerichts, anrückt. Vor der höchsten richterlichen Instanz des Landes gelten derzeit offensichtlich zwei Regeln: Meistens bekommt erstens die Staatsgewalt recht. Und zweitens bestimmt der politisch vorherrschende Wind die Richtung der Urteile.
Selbst tadellos begründete Entscheide professioneller Gerichtshöfe k ...