Beim Finanzierungsverfahren unserer PenÂsionskassen soll im Durchschnitt jeder Versicherte, zusammen mit dem Arbeitgeber plus Kapitalerträgen, seine Leistungen selber finanzieren. Eine Generationensolidarität wie bei der AHV, wonach die aktiven Versicherten die Rentenbezüger finanzieren, ist beim BVG nicht vorgesehen.
Nach Gesetz sollen die Leistungen der AHV zusammen mit denjenigen unserer Pensionskassen dem Versicherten ermöglichen, die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise weiterführen zu können. Daraus leiten wir alle ab, dass dieses Ziel nur mit einer lebenslänglich garantierten Rente verwirklicht werden kann. Es bleibt jedoch offen, ob eine privatrechtlich organisierte ...