Der Bundesrat will, dass die Bauern noch lange Zeit jährlich sieben Mal ihre Kartoffelfelder gegen Pilzbefall spritzen müssen – nein, halt, offiziell wird es anders formuliert: Der Bundesrat beantragt dem Parlament eine Verlängerung des Moratoriums für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Landwirtschaft um weitere vier Jahre. Damit bleibt in der Schweiz weiterhin wenig Spielraum fürs Erproben von technischem Fortschritt im Pflanzenbau. Hier dürfen gentechnisch veränderte Organismen nur zu Forschungszwecken angebaut werden, die Nutzung in der Landwirtschaft ist verboten.
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